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Professionelle und vertrauenswürdige Beratung

Nicht jede medizinisch mögliche Behandlung ist für den*die einzelne*n Patient*in im gleichen Umfang sinnvoll und von Nutzen. Insbesondere Situationen, bei denen es um Leben und Tod geht, stellen sowohl Patient*innen und Angehörige als auch Mediziner*innen und Pflegende vor schwierige Entscheidungen.

Eine ethisch besonders schwierige Situation ist gegeben, wenn der Wille des*der Patient*in – oft trotz vorhandener Patient*innenenverfügung – nicht eindeutig festzustellen ist. Ein*e Patient*in hat beispielsweise verfügt, dass er*sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. In der konkreten Situation sieht die medizinische Prognose aber danach aus, dass er*sie sich durch den kurzfristigen Einsatz einer solchen Maßnahme erholt und ein lebenswertes Leben führen kann. Hier stehen Ärzt*innen, Pflegende und Angehörige vor der schwierigen Entscheidung: Was ist der Wille des*der Patient*in auf die konkrete Problematik bezogen? Hat er*sie eine solche Situation gemeint, als er*sie verfügt hat, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten?

Ethikberatung ist im Martin Luther Krankenhaus Aufgabe aller Mitarbeitenden und wird insbesondere vom Ethikkomitee befördert. Im Martin Luther Krankenhaus besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit das Ethikkomitee anzurufen, um eine ethische Fallbesprechung durchzuführen.

Bildung, Begleitung, Öffentlichkeit – die drei Säulen der Ethikarbeit in der Johannesstift Diakonie

In der Johannesstift Diakonie wurde ein eigenes Modell für die Ethikberatung in einem diakonischen Gesundheitsunternehmen entwickelt. Diese fußt auf den drei Säulen Bildung, Begleitung und Öffentlichkeit. Konkret bedeutet dies: Wir bieten unseren Mitarbeitenden eine einheitliche qualifizierte Ausbildung zum*zur Ethikberater*in, die Ethikkomitees werden von externen Expert*innen begleitet und wir stellen intern wie extern eine Öffentlichkeit für die Ethikarbeit in unserem Unternehmen her.

Ethikberatung

In einer Situation, in der ein*e Patient*in selbst nicht mehr seinen*ihren Willen klar artikulieren kann, müssen dafür autorisierte Menschen den mutmaßlichen Patient*innenwillen herausfinden. Dabei führt die Entscheidung ethischer Fragen fast immer in eine Dilemmasituation.

Eine ethische Beratung unterstützt Ratsuchende (Patient*innen, Angehörige, Mitarbeitende des Hauses) in einer solchen Konfliktsituation. Ethikberatung bringt alle an der Behandlung Beteiligten an einen Tisch. Die Situation in ihrer gesamten Komplexität wird in einem gemeinsamen Gespräch, an dem Vertreter*innen aus verschiedenen Fachdisziplinen teilnehmen, durchdacht und beleuchtet. Die Einschätzung und Bewertung aller zu bedenkenden Aspekte hat die bestmögliche Behandlung für den*die Patient*in zum Ziel. 

Ethikberatung trägt dazu bei, gemeinsam Lösungen zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen und verantwortet werden können.

Möglichst unter Einbeziehung des*der betroffenen Patient*in und/oder bevollmächtigter Personen und Angehörigen soll der mutmaßlichen Willen des*der Patient*in erhoben werden, Behandlungsziele sind auf Grundlage der medizinischen Indikation darzulegen und dann soll im Konsens miteinander zu einer verbindlichen Vereinbarung hinsichtlich des weiteren Vorgehens zu gelangen.

Bei der Beurteilung eines ethischen Falls wird die konkrete pflegerische und medizinische Versorgungssituation in den Blick genommen. Alle am Fall beteiligen Professionen geben ihre Sicht auf den Fall wieder. Der mutmaßliche Wille des*der Patient*in wird auf diese Weise möglichst objektiv ermittelt. Ein wesentlicher Aspekt ethischer Beratung ist, dass sie interdisziplinär ist. Dabei steht die Frage im Vordergrund: Was ist aus pflegerischer, ärztlicher, sozialer, seelsorglicher und juristischer Sicht das Beste für den*die Patient*in?

Durch die Multiperspektivität der unterschiedlichen Sichtweisen werden verschiedene Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen unter ethischen Gesichtspunkten aufgedeckt. Der Blick auf die Situation weitet sich und den Beteiligten wird geholfen, eine unter ethisch-moralischen Aspekten „gute Entscheidung“ zu treffen.

Ziel der Beratung ist immer ein Konsens aller Beteiligten. Ethikberatung ist ein Prozess - wenn nötig, finden auch mehrere Gespräche statt, um alle Aspekte zu beleuchten.

Die Ethikberatung entscheidet nicht über das weitere Vorgehen. Die Empfehlung des Ethikkomitees ist rechtlich nicht bindend. Ethischen Fallbesprechungen haben immer nur beratenden Charakter - die tatsächliche Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt auf der medizinischen Ebene bei den behandelnden Ärzt*innen, auf der persönlichen Ebene bei den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter*innen.

Die Ethikberatung kommt insbesondere bei Fragen am Lebensende ins Spiel. Themen sind hier zum Beispiel der Einsatz von lebensverlängernden Maßnahmen. Auch eine Änderung des Therapieziels ist häufig Gegenstand der Beratung: Ist eine Heilung des*der Patient*in nicht möglich, wird eine palliative Behandlung empfohlen, also eine symptomlindernde Behandlung, die die Lebensqualität und Zufriedenheit des*der Patient*in verbessert.

Nachdem eine Anfrage für eine Fallbesprechung bei einem Mitglied des Ethikkomitees eingegangen ist, verständigen sich die erreichbaren Mitglieder des Ethikkomitees über das weitere Vorgehen. Entweder wird der Fall direkt vor Ort besprochen oder retrospektiv im Ethikkomitee nachreflektiert.

Wird eine ethische Fallbesprechung anberaumt, versammeln sich Mitglieder des Ethikkomitees nach Möglichkeit innerhalb eines Werktages auf der Station, von der die Anfrage kam. An der Fallbesprechung nehmen möglichst alle an der Versorgungssituation beteiligten Professionen teil.

Oberste ethische Maxime ist die Geltendmachung des Patient*innenwillens vor dem Hintergrund der medizinischen Situation. Kann der*die Patient*in diesen nicht mehr äußern, muss der mutmaßliche Patient*innenwille erhoben werden. Hierbei werden Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patient*innenverfügungen beachtet und die Angehörigen beteiligt.

Ethikkomitee

Das Ethikkomitee ist eine Organisationsform der Ethikarbeit. Es setzt sich aus Mitarbeitenden möglichst vieler verschiedener Berufsgruppen und Arbeitsbereiche zusammen. Unabdingbar für die Arbeit des Ethikkomitees ist die Mitwirkung von Pflegenden, Ärzt*innen, des psychosozialen Netzwerkes und eines*r Theolog*in oder Seelsorger*in. Die Mitglieder des Ethikkomitees unterstützen die Mitarbeitenden auf den Stationen, wenn Entscheidungen zu treffen sind bei ethischen Dilemmata oder ethisch komplexen Situationen. Hierfür sind die Mitglieder es Ethikkomitees in der Moderation ethischer Fallbesprechungen geschult und haben an der Fortbildung Ethikberatung teilgenommen.

In regelmäßig stattfindenden Treffen (jeden zweiten Donnerstag im Monat, in der Zeit von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr) besprechen die Mitglieder des Ethikkomitees die auftauchenden ethischen Fragen in der täglichen klinischen Arbeit.

Durch unterschiedliche Perspektiven der verschiedener Berufsgruppen und Hierarchien soll eine möglichst ausgewogene und fundierte Handlungsempfehlung gefunden werden. Es soll in schwierigen klinischen Entscheidungssituationen dazu beitragen, die für den*die Patient*in beste Behandlungsentscheidung zu wählen.

Das Ethikkomitee hat drei wesentliche Aufgabenbereiche:

  • Ethikberatung: Die Mitglieder des Ethikkomitees bringen bei ethischen Fragestellungen, die sich bei der Versorgung der Patient*innen ergeben, alle an der Behandlung Beteiligten – inklusive Patient*innen oder Angehörigen – an einen Tisch und besprechen den Fall aus ethischer Sicht. Falls nötig können auch externe Experten wie z.B. Jurist*innen zu der Besprechung hinzugezogen werden. Ziel der Gespräche ist ein Konsens über das weitere Vorgehen.
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen: Das Ethikkomitee entwickelt zu häufig wiederkehrenden ethischen Fragestellungen (z.B. Umgang mit Patient*innenverfügungen, künstlicher Ernährung am Lebensende) allgemeine Handlungsempfehlungen. 
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu ethischen Themen: Unabhängig von den Fallbesprechungen in der Ethikberatung bieten die Ethikkomitees niederschwellige Schulungen und Gesprächsrunden an. Hier können Mitarbeitende allgemeine ethische Aspekte des Berufsalltags mit den Ethikberater*innen besprechen.

Das Ethikkomitee steht Mitarbeitenden, Patient*innen und Angehörigen durch Gesprächsangebote und Beratung bei ethischen Fragestellungen zur Seite, die sich bei der Versorgung der Patient*innen ergeben.

Das Ethikkomitee ist nicht zu verwechseln mit der klinischen Ethikkommission. Diese beurteilt Forschungsvorhaben im Rahmen von Arzneimittelstudien nach strengen ethischen Kriterien.

Patient*innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Patient*innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind dann wichtig, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Dieser Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn Sie im Koma liegen oder an einer Demenzerkrankung leiden.

Vorsorge-Verfügungen

In einer Patient*innenverfügung legen Sie fest, was medizinisch für Sie getan werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden und einwilligen können: Welche medizinischen Eingriffe und Maßnahmen sind von Ihnen ausdrücklich erwünscht? In welchem Fall sollen medizinische Maßnahmen (wie z.B. Wiederbelebung oder künstlicher Ernährung) unterlassen werden?

Eine Patient*innenverfügung ist für alle an Ihrer Behandlung Beteiligten – Ärzt*innen, Pflegende, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder Gerichte – verbindlich, wenn Ihr Wille in der konkreten Behandlungssituation klar erkennbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie möglichst konkret formulieren. Die Patient*innenverfügung bietet auch die Möglichkeit, Ihre Wertvorstellungen, Ängste und Ihre Haltung zum Leben und Sterben schriftlich festzuhalten. Diese Aspekte Ihrer Persönlichkeit können dem Behandlungsteam wichtige Hinweise auf Ihren Willen liefern. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie wichtige Hinweise und konkrete Formulierungshilfen für eine Patient*innenverfügung.

Die Patient*innenverfügung sollte schriftlich verfasst und eigenhändig von Ihnen unterschrieben werden. Sie können Sie zusätzlich notariell beglaubigen lassen – für ihre Wirksamkeit ist dies jedoch nicht notwendig.

Mit einer Patient*innenverfügung legen Sie fest, was im Falle, dass Sie nicht mehr selbst bestimmen können, gemacht werden soll. Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in einem solchen Fall für Sie entscheiden und handeln darf. Dies bezieht sich nicht nur auf medizinische Entscheidungen, sondern auch auf die Verwaltung Ihres Vermögens oder die Vertretung in rechtlichen Belangen. Ehepartner*innen oder eigene Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, Sie zu vertreten. Auch nächste Angehörige müssen explizit durch Sie bevollmächtigt werden.

Wählen Sie eine Person aus Ihrem Umfeld aus, zu der Sie absolutes Vertrauen haben. Am besten besprechen Sie vorab mit dem*derjenigen, ob er*sie bereit ist, Sie zu vertreten. Sprechen Sie mit ihm*ihr über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der*die Bevollmächtigte sollte im Ernstfall gut zu erreichen sein und beispielsweise nicht weit entfernt von Ihrem eigenen Wohnort zu Hause sein.

Haben Sie keine*n gesetzliche*n Vertreter*in benannt, leitet das zuständige Gericht ein Verfahren ein, um eine*n gesetzliche*n Betreuer*in zu bestimmen.

Wenn Sie niemanden haben, der für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt – z.B. weil Ihre Verwandten alle zu weit entfernt wohnen – kann eine Betreuungsverfügung für Sie sinnvoll sein. Ist niemand als Bevollmächtigte*r eingesetzt, springt normalerweise der Staat ein: das Betreuungsgericht bestimmt dann eine*n rechtliche*n Betreuer*in. In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen über das Leben und das Lebensende darlegen: Sind Sie religiös? Mit welchen Angehörigen und Freund*innen wünschen Sie regelmäßigen Kontakt? Welche Aktivitäten sind Ihnen in Ihrem Alltag wichtig? Sollte lieber ein Mann oder eine Frau die Betreuung übernehmen?

Diese Informationen helfen dem Gericht, eine*n Betreuer*in für Sie auszusuchen. Ein*e fremde*r Betreuer*in kann sich ein Bild von Ihnen machen, um möglichst in Ihrem Sinne zu handeln.

Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich sogar dann, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben: Bei Ehepartner*innen kann nur der*diejenige die rechtliche Vertretung übernehmen, der*die noch nicht hilfsbedürftig ist. Kommt diese*r später oder sogar gleichzeitig in die Situation, auf Hilfe angewiesen zu sein, kann eine Betreuungsverfügung den rechtlichen Rahmen regeln.

Kontaktperson
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Kontaktperson
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Ansprechpartner*innen

Porträt PD Dr. med. Jan-Peter Braun
PD Dr. med. Jan-Peter Braun
Chefarzt
Chefarzt

PD Dr. med. Jan-Peter Braun

Facharzt für Anästhesiologie – Intensivmedizin
Sprecher Ethikkomitee

Facharzt für Anästhesiologie – Intensivmedizin Sprecher Ethikkomitee
030 8955-73511030 8955-73511anaesthesie.martin-luther@jsd.de030 8955-3515030 8955-3515
Porträt Dr. med. Peter Warnick
Dr. med. Peter Warnick
Leitender Oberarzt
Leitender Oberarzt

Dr. med. Peter Warnick

Koordinator Darmzentrum
Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
Schwerpunkte: Endokrine Chirurgie, Gefäßchirurgie, Kolorektale Chirurgie

Koordinator Darmzentrum Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie Schwerpunkte: Endokrine Chirurgie, Gefäßchirurgie, Kolorektale Chirurgie
Beate Pahl
Pflegerische Leitung
Pflegerische Leitung

Beate Pahl

030-8955-3281030-8955-3281beate.pahl@jsd.de
Sigrid John
Koordination
Koordination

Sigrid John

030 8955-3150030 8955-3150sigrid.john@jsd.de
Porträt Dipl.-Psychologin Angela Tietz
Dipl.-Psych. Angela Tietz
Leitende Psychoonkologin
Leitende Psychoonkologin

Dipl.-Psych. Angela Tietz

Psychologin

Psychologin
030 8955-3351030 8955-3351angela.tietz@jsd.de
Porträt Nicole Waberski
Nicole Waberski
Pfarrerin
Pfarrerin

Nicole Waberski

030 8955-5520030 8955-5520nicole.waberski@jsd.de
Monika Reinhardt
Sozialdienst
Sozialdienst

Monika Reinhardt

030 8955-3851030 8955-3851monika.reinhardt@jsd.de
Porträt Stefan Prehl
Stefan Prehl
Assistent der Klinikleitung & Büroleiter KINN
Assistent der Klinikleitung & Büroleiter KINN

Stefan Prehl

Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin
CRM-Instructor
Mitglied des Ethikkomitees

Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin CRM-Instructor Mitglied des Ethikkomitees
030 8955-2411030 8955-2411stefan.prehl@jsd.de030 8955-2415030 8955-2415

Kontakt

Außenansicht des Martin Luther Krankenhauses

Adresse

Martin Luther Krankenhaus | Ethikberatung
Caspar-Theyß-Straße 33
14193 Berlin

Telefon

Fax

030 8955-2015

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