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Wir beraten Sie bei ethischen Fragen

Eine Ethikberatung unterstützt Ratsuchende in einer Konfliktsituation. In einem gemeinsamen Gespräch, mit allen an der Behandlung beteiligten Personen aus verschiedenen Fachdisziplinen, wird die Situation in ihrer gesamten Komplexität beleuchtet. Die Einschätzung und Bewertung aller zu bedenkenden Aspekte hat die bestmögliche Behandlung für unsere Patient*innen zum Ziel. Denn nicht jede medizinisch mögliche Behandlungen ist für alle Patient*innen im gleichen Umfang sinnvoll.

Professionelle und vertrauenswürdige Beratung

Eine ethisch besonders schwierige Situation ist gegeben, wenn der Wille der zu behandelnden Person – oft trotz vorhandener Patientenverfügung – nicht eindeutig festzustellen ist.

Im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit das Ethikkomitee anzurufen, um eine ethische Fallbesprechung (Ethikberatung) durchzuführen.

Bildung, Begleitung, Öffentlichkeit – die drei Säulen der Ethikarbeit in der Johannesstift Diakonie

In der Johannesstift Diakonie wurde ein eigenes Modell für die Ethikberatung in einem diakonischen Gesundheitsunternehmen entwickelt, welches die drei Säulen Bildung, Begleitung und Öffentlichkeit beinhaltet. Konkret bedeutet dies: Wir bieten eine einheitliche qualifizierte Ausbildung zum*zur Ethikberater*in, die Ethikkomitees werden von externen Expert*innen begleitet und wir stellen intern wie extern eine Öffentlichkeit für die Ethikarbeit in unserem Unternehmen her.

Ethikberatung

In einer Situation, in der eine zu behandelnde Person selbst nicht mehr ihren Willen klar artikulieren kann, müssen dafür autorisierte Menschen den mutmaßlichen Patient*innenwillen herausfinden. Dabei führt die Entscheidung ethischer Fragen fast immer in eine Dilemmasituation.

Bei der Beurteilung einer ethischen Fragestellung wird die konkrete pflegerische und medizinische Versorgungssituation in den Blick genommen. Alle am Fall beteiligten Professionen geben ihre Sicht auf den Fall wieder. Der mutmaßliche Wille der Patient*innen wird auf diese Weise möglichst objektiv ermittelt. Ein wesentlicher Aspekt ethischer Beratung ist, dass sie interdisziplinär ist.

Dabei steht die Frage im Vordergrund: Was ist aus pflegerischer, ärztlicher, sozialer, seelsorglicher und juristischer Sicht das Beste für die*den Patient*in?

Der Blick auf die Situation weitet sich und den Beteiligten wird geholfen, eine unter ethisch-moralischen Aspekten „gute Entscheidung“ zu treffen.

Ziel der Beratung ist ein Konsens aller Beteiligten. Ethikberatung ist ein Prozess – wenn nötig, finden auch mehrere Gespräche statt, um alle Aspekte zu beleuchten.

Die Ethikberatung entscheidet nicht über das weitere Vorgehen. Die Empfehlung des Ethikkomitees ist rechtlich nicht bindend. Ethische Fallbesprechungen haben immer nur beratenden Charakter – die tatsächliche Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt auf der medizinischen Ebene bei dem behandelnden Fachpersonal, auf der persönlichen Ebene bei den Patient*innen oder stellvertretend bei den Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreter*innen.

Die Ethikberatung kommt insbesondere bei Fragen am Lebensende ins Spiel. Themen sind hier zum Beispiel der Einsatz von lebensverlängernden Maßnahmen.

Auch eine Änderung des Therapieziels ist häufig Gegenstand der Beratung: Soll eine mögliche Heilung der zu behandelnden Person weiter das Ziel sein oder ist eine rein palliative, also in erster Linie symptomlindernde Behandlung, für die Lebensqualität dienlicher?

Nachdem eine Anfrage für eine Fallbesprechung bei dem Ethikkomitee eingegangen ist, verständigen sich die Mitglieder*innen über das weitere Vorgehen. Wird eine Ethikberatung anberaumt, versammeln sich Mitglieder*innen des Ethikkomitees zeitnah auf der Station, von der die Anfrage kam. An der Fallbesprechung nehmen möglichst alle an der Versorgungssituation beteiligten Professionen teil.

Oberste ethische Maxime ist die Geltendmachung des Patient*innenenwillens vor dem Hintergrund der medizinischen Situation. Kann der*die Patient*in diesen nicht mehr äußern, muss der mutmaßliche Patient*innenwille erhoben werden. Hierbei werden Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patient*innenenverfügungen beachtet und die Angehörigen beteiligt.

Ethikkomitee

Das Ethikkomitee ist eine Organisationsform der Ethikarbeit. Es setzt sich aus Mitarbeiter*innen möglichst vieler verschiedener Berufsgruppen und Arbeitsbereiche zusammen. Unabdingbar für die Arbeit des Ethikkomitees ist die Mitwirkung von Pflegenden, Ärzt*innen, des psychosozialen Netzwerkes und von Theolog*innen/Seelsorger*innen. Die einzelnen Mitglieder*innen sind in der Moderation ethischer Fallbesprechungen geschult und haben an der Fortbildung Ethikberatung teilgenommen.

In regelmäßig stattfindenden Treffen (jeweils am zweiten Dienstag im Monat immer von 15:00 bis 16:00 Uhr) bespricht das Ethikkomitee die auftauchenden ethischen Fragen in der täglichen klinischen Arbeit.

Durch unterschiedliche Perspektiven der verschiedener Berufsgruppen und Hierarchien soll eine möglichst ausgewogene und fundierte Handlungsempfehlung gefunden werden.

Mitglieder des Ethikkomitees

  • PD Dr. med. Frank Jochum, Sprecher Ethikkomitee, Chefarzt Kinder- und Jugendmedizin
  • Jessica Brand, Stabsstelle Marketing/ Öffentlichkeitsarbeit
  • Gabriela Buhrmester, Krankenschwester, Geriatrie
  • Kerstin Falge, Physiotherapeutin
  • Kristin Gebhart, Psychoonkologin
  • Stephanie Hennings, Pfarrerin
  • Dr. med. Brigitte Lehmkuhl, Oberärztin, Geriatrie
  • Andrea Lemke, Pflegedirektorin
  • Constanze Loeper, Psychosozialer Dienst
  • Simone Straube, Krankenschwester, Innere Medizin
  • Kathrin Wönne, Stationsärztin

Ethikkomitee

Das Ethikkomitee bespricht mit den an der Behandlung beteiligten Personen den Fall aus ethischer Sicht. Falls nötig, können auch externe Expert*innen wie zum Beispiel Jurist*innen zu der Besprechung hinzugezogen werden.

Entwicklung von Handlungsempfehlungen

Das Ethikkomitee entwickelt zu häufig wiederkehrenden ethischen Fragestellungen (Beispiele: Umgang mit Patient*innenverfügungen, künstlicher Ernährung am Lebensende) allgemeine Handlungsempfehlungen.

Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu ethischen Themen

Unabhängig von den ethischen Einzelfallbesprechung bietet das Ethikkomitee niederschwellige Schulungen und Gesprächsrunden an. Hier können Mitarbeitende allgemeine ethische Aspekte des Berufsalltags mit den Ethikberater*innen besprechen.

Das Ethikkomitee steht Mitarbeitenden, Patient*innen und Angehörigen durch Gesprächsangebote und Beratung bei ethischen Fragestellungen zur Seite, die sich bei der Versorgung der Patient*innen ergeben.

Das Ethikkomitee ist nicht zu verwechseln mit der klinischen Ethikkommission. Diese beurteilt Forschungsvorhaben im Rahmen von Arzneimittelstudien nach strengen ethischen Kriterien.

Patient*innenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Es kann jederzeit – durch schwere Krankheit, Alter, durch einen Unfall, aber auch unerwartet - die Situation eintreten, dass wir nicht mehr für uns selbst sprechen und entscheiden können. Vorsorglich für diesen Fall den eigenen Willen zu bekunden, rückt das Selbstbestimmungsrecht der zu behandelnden Person in den Vordergrund und ist wegweisend für medizinische Entscheidungen. Für die gesundheitliche Vorsorgeplanung können Sie eine Patient*innenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsvollmacht auswählen oder alle miteinander kombinieren.

Vorsorge-Verfügungen

In einer Patient*innenverfügung legen Sie fest, was medizinisch für Sie getan werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden und einwilligen können: Welche medizinischen Eingriffe und Maßnahmen sind von Ihnen ausdrücklich erwünscht? In welchem Fall sollen medizinische Maßnahmen (wie z.B. Wiederbelebung oder künstlicher Ernährung) unterlassen werden?

Eine Patient*innenverfügung ist für alle an Ihrer Behandlung Beteiligten – Ärzt*innen, Pflegende, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder Gerichte – verbindlich, wenn Ihr Wille in der konkreten Behandlungssituation klar erkennbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie möglichst konkret formulieren. Die Patient*innenverfügung bietet auch die Möglichkeit, Ihre Wertvorstellungen, Ängste und Ihre Haltung zum Leben und Sterben schriftlich festzuhalten. Diese Aspekte Ihrer Persönlichkeit können dem Behandlungsteam wichtige Hinweise auf Ihren Willen liefern.

Die Patient*innenverfügung muss schriftlich verfasst und mit Datum versehen sein.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, was im Falle, dass Sie nicht mehr selbst bestimmen können, gemacht werden soll. Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in einem solchen Fall für Sie entscheiden und handeln darf. Dies bezieht sich nicht nur auf medizinische Entscheidungen, sondern auch auf die Verwaltung Ihres Vermögens oder die Vertretung in rechtlichen Belangen. Ehepartner oder eigene Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, Sie zu vertreten. Auch nächste Angehörige müssen explizit durch Sie bevollmächtigt werden.

Wählen Sie eine Person aus Ihrem Umfeld aus, zu der Sie absolutes Vertrauen haben. Am besten besprechen Sie vorab mit demjenigen, ob er bereit ist, Sie zu vertreten. Sprechen Sie mit ihm über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der Bevollmächtigte sollte im Ernstfall gut zu erreichen sein und beispielsweise nicht weit entfernt von Ihrem eigenen Wohnort zu Hause sein.

Haben Sie keine*n gesetzlichen Vertreter*in benannt, leitet das zuständige Gericht ein Verfahren ein, um diesen zu bestimmen.

Wenn Sie niemanden haben, der für eine Vorsorgevollmacht in Frage kommt, kann eine Betreuungsverfügung für Sie sinnvoll sein. Ist niemand als Bevollmächtigter eingesetzt, springt normalerweise der Staat ein: das Betreuungsgericht bestimmt dann einen rechtlichen Betreuer. In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen über das Leben und das Lebensende darlegen: Sind Sie religiös? Mit welchen Angehörigen und Freunden wünschen Sie regelmäßigen Kontakt? Welche Aktivitäten sind Ihnen in Ihrem Alltag wichtig? Sollte lieber ein Mann oder eine Frau die Betreuung übernehmen?

Diese Informationen helfen dem Gericht, eine*n Betreuer*in für Sie auszusuchen. Dieser kann sich so ein Bild von Ihnen machen, um möglichst in Ihrem Sinne zu handeln.

Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich sogar dann, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben: Bei Ehepartnern kann nur derjenige die rechtliche Vertretung übernehmen, der noch nicht hilfsbedürftig ist. Kommt dieser später oder sogar gleichzeitig in die Situation, auf Hilfe angewiesen zu sein, kann eine Betreuungsverfügung den rechtlichen Rahmen regeln.

Empfehlungen des Ethikkomitees

Es gibt heute ein großes Angebot von Vorlagen oder Mustern für Patientenverfügungen. Wir weisen darauf hin, dass diese oft zu allgemeine und zu unkonkrete Formulierungen enthalten. Sie lassen zu viel Interpretationsspielraum und können im Ernstfall unwirksam sein.

Das Ethikkomitee des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau empfiehlt Ihnen vier Broschüren für die Verfügungen. Besonderes Merkmal dieser vier Broschüren sind die ausführlichen, sehr gut verständlichen Erläuterungen, die hilfreich sind bei den eigenen konkreten Entscheidungen.

Broschüren

  • Herausgeber: Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)
  • bezieht nicht nur körperbezogene, sondern auch soziale, psychologische und spirituelle Wünsche ein
  • Formular zum Ausfüllen, Ankreuzen und Ergänzen beigefügt (mit Zweitexemplar für die Vertrauensperson)
  • kostenlos: Online-Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken
  • Bestellung zum Preis von 0,35 Euro zzgl. Porto (Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover)
  • komplexe Situationen werden detailliert erklärt
  • von Juristen vorgeschlagene Formulierungen  
  • bietet Textbausteine für konkrete eigene Beschreibungen von Situationen und Behandlungswünschen, damit die Verfügung individuell und konkret wird
  • kostenlos als Word-Datei herunterladen
  • übersichtlicher, sehr ausführlicher und gut verständlicher „Leitfaden“ mit vielen hilfreichen Musterbeispielen
  • bietet für Einwilligungen und Ablehnungen von Maßnahmen Textbausteine, die für die persönlichen Bedürfnisse konkretisiert bzw. vervollständigt werden können
  • gibt Hilfen für Beschreibung der eigenen Lebensanschauung bzw. der eigenen Vorstellung von der letzten Lebensphase
  • Glossar zur Erläuterung beigefügt
  • kostenlos als PDF-Datei herunterladen
  • Broschüre der Verbraucherzentrale
  • liefert auf ca. 140 Seiten laiengerecht und alltagsnah wichtiges Hintergrundwissen
  • Musterbeispiele gewähren Praxisbezug
  • bietet Textbausteine und Checklisten
  • Kauf als Buch zum Preis von 9,71 Euro oder als E-Book zum Preis von 6,99 Euro (PDF, 7.16 MB; Download)
  • kostenlose Aktualisierungen zum Download
Kontaktperson

Sprecher des Ethikkomitees

Porträt PD Dr. med. Frank Jochum
PD Dr. med. Frank Jochum
Chefarzt
Chefarzt

PD Dr. med. Frank Jochum

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Schwerpunkte: Neonatologie und spezielle pädiatrische Intensivmedizin

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Schwerpunkte: Neonatologie und spezielle pädiatrische Intensivmedizin
030 3702-1022030 3702-1022paediatrie.waldkrankenhaus@jsd.de030 3702-2380030 3702-2380

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