Service-Informationen von A bis Z

Das Evangelische Krankenhaus Paul Gerhardt Stift ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und aus allen Richtungen mit dem Auto gut und bequem erreichbar.

Einen gebührenpflichtigen Besucherparkplatz finden Sie in der Katharinenstraße. Hier können Sie auch als Patient*in während Ihres Krankenhausaufenthaltes parken. Der Ta-geshöchstsatz für Patienten beträgt 6 Euro. Für werdende Eltern stehen sowohl vor dem Haupteingang als auch vor dem Eingang zur Rettungsstelle unsere „Väter-Parkplätze“ zur Verfügung.

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Einige unserer Ärzte führen Ambulanz-Sprechstunden durch. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Seite der entsprechenden Klinik.

Solange Sie im Krankenhaus behandelt werden, erhalten Sie hier auch die Medikamente, die Sie zuvor von Ihrem Hausarzt verschrieben bekommen haben (Ausnahmen in Absprache mit den behandelnden Ärzten) und die Sie regelmäßig einnehmen müssen. Aufgrund der Vielzahl von mehr als 100.000 verschiedenen Präparaten kann es sein, dass sich das Medikament in Form, Farbe oder Größe von Ihrem bisherigen unterscheidet - lassen Sie sich davon nicht irritieren. In jedem Fall bekommen Sie von uns nur hochwertige und geprüfte Arzneimittel.

Assistenzärzte, Oberärzte und Chefärzte sind unmittelbar für die Behandlung der Patienten verantwortlich. Deshalb sollten Sie den ärztlichen Anweisungen stets genau folgen. Haben Sie medizinische Fragen, können Sie diese bei der täglichen Visite stellen. Vor Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen klären wir Sie gründlich auf und bitten um Ihre Zustimmung.

Die Ärzte sind verpflichtet, Sie über alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen aufzuklären. Dies erfolgt so, dass Sie als medizinischer Laie Risiken und mögliche Komplikationen erkennen können. Vor jeder Operation bekommen Sie außerdem einen schriftlichen Aufklärungsbogen, in dem diese ausführlich erklärt wird. Nach dem Gespräch mit dem behandelnden Arzt – wenn für Sie alle Fragen geklärt sind – unterschreiben Sie die Einverständniserklärung zur Behandlung.

Ist Ihre Genesung soweit fortgeschritten, dass Sie keine strikte Bettruhe mehr einhalten müssen, spricht nichts gegen einen Aufenthalt im Freien – selbstverständlich in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt oder den Pflegenden und angesichts des Versicherungsschutzes nur auf dem Krankenhausgelände. Melden Sie sich bitte im Dienstzimmer ab.

In unserer Cafeteria bieten wir Patienten und Besuchern ein reichhaltiges Angebot – vom Imbiss über Mittagsmenüs, Kuchen und Eis bis hin zu heißen und kalten Getränken. Außerdem können Sie hier auch Waren des täglichen Bedarfs (Duschbad etc.) sowie Süßigkeiten kaufen.

Die Caféteria unseres Krankenhauses steht Ihnen ab dem 01. April 2023 zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

  • Montag - Freitag 8:00 – 17:00 Uhr
  • Samstag geschlossen
  • Sonntag 14:00 – 17:00 Uhr (gilt auch an Feiertagen)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Alle unsere Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Angaben, Untersuchungsergebnisse und Befunde werden streng vertraulich behandelt und ohne Ihre Zustimmung geben wir diese Dritten gegenüber nicht preis.

Nicht nur die Krankenhausseelsorgerin, sondern auch die „Grünen Damen“ unterstützen die Betreuung in unserem Krankenhaus. Die ehrenamtlichen Helferinnen begleiten Sie von der Patientenaufnahme zu ihrer Station, bringen Sie auf Wunsch zum Gottesdienst am Sonntag und wieder zurück in Ihr Zimmer. Sie machen wochentags Besuche auf den Stationen, um für kleine Handreichungen da zu sein und nehmen sich gern Zeit für ein ausführliches Gespräch. Sie erkennen die Mitarbeiterinnen des Besuchsdienstes an ihrem grünen Schal und ihrem Namensschild.

Weitere Informationen unter „Besuchsdienst“

Wenn Ihr Krankenhausarzt eine stationäre Behandlung für nicht länger notwendig hält oder wenn Sie es ausdrücklich wünschen, werden Sie entlassen. Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Ihrer Entlassung oder verlassen Sie ohne ärztliche Zustimmung das Krankenhaus, wird für eventuell entstehende Folgen nicht gehaftet. Bevor Sie das Krankenhaus verlassen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab. Dort erhalten Sie alle notwendigen Bescheinigungen, z. B. auch für Ihren Hausarzt. Eventuell hinterlegte Wertsachen und Geldbeträge werden Ihnen von Mitarbeitern der Patientenaufnahme gegen Vorlage der Quittung und des Personalausweises wieder ausgehändigt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Patientenzimmer/ Bett bis 11:00 Uhr geräumt werden muss. Bitte besprechen Sie dies frühzeitig mit Ihren Angehörigen, damit genug Zeit bleibt, einen Transport zu organisieren. Wir möchten Sie ebenfalls bitten, die Zuzahlung am Ende des Krankenhausaufenthaltes in der Patientenaufnahme (Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 bis 14:00 Uhr) zu begleichen (siehe Krankenhauskosten).

Für eine adäquate Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt werden wir im Bedarfsfall bereits während Ihres stationären Aufenthaltes Kontakt zu z. B. externen Ärzten oder Therapeuten aufnehmen. Hierzu wird es notwendig sein, Ihre Patientendaten an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch Ihre schriftliche Einwilligung in das Entlassmanagement voraus.

Teil der Vertragsunterlagen ist aus diesem Grund eine Erklärung, mit der Sie dem Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung an Kranken-/Pflegekasse zustimmen. Alle Maßnahmen stimmen wir mit Ihnen und auf Ihren Wunsch auch mit Ihren Angehörigen ab.

Wenn Sie dem Entlassmanagement nicht zustimmen, dann aber trotzdem Bedarf bestehen sollte, können Ihre Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen.

Rahmenvertrag über Entlassmanagement

Sollten Sie innerhalb unseres Krankenhauses etwas verloren haben oder finden, melden Sie dies bitte im Dienstzimmer auf Ihrer Station.

Während Ihres Klinik-, Kurzzeitpflege- oder Reha-Aufenthaltes müssen Sie sich nicht um Wohnung, Haushalt, Haustiere oder Transport sorgen. Die Johannesstift Diakonie und die Johanniter-Unfall-Hilfe bieten Ihnen in einer Kooperation individuell zugeschnittene pflegerische und haushaltsnahe Dienstleistungen an. So können Sie sich ganz Ihrer Genesung widmen, während wir uns um den Rest kümmern und zugleich Ihre Angehörigen entlasten.   

Weitere Informationen

Die Information am Haupteingang ist die erste Anlaufstelle für Patienten und Besucher in unserem Krankenhaus. Unsere Mitarbeiter dort sind bei allen Fragen und Problemen bezüglich des Krankenhauses gerne behilflich.

Auf unseren Stationen können Sie das kostenfreie WLAN unseres Krankenhauses nutzen: Wählen Sie dazu „Gastzugang“ und bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen..

Mit Ausnahme einer Notaufnahme benötigen wir vor Ihrem Aufenthalt eine Krankenhauseinweisung eines niedergelassenen Arztes. Gleichzeitig bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit.

Hinweis zur neuen Gesundheitskarte:

Bitte beachten Sie, dass wir seit 1. Januar 2015 nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit Foto akzeptieren können. Die alten Chipkarten sind nicht mehr gültig. Patienten, die die neue Gesundheitskarte nicht vorlegen, müssen wir eine Privatrechnung ausstellen. Sie können jedoch innerhalb von zehn Tagen eine gültige elektronische Gesundheitskarte oder sonstigen Versichertennachweis nachreichen. Sollten Sie noch keine elektronische Gesundheitskarte erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Privat krankenversicherte Patienten und Versicherte sogenannter „sonstiger Kostenträger“ (z. B. Polizei) erhalten keine neue Gesundheitskarte. Die ausgegebenen Versicherungsnachweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Haben Sie als Patient einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung mitgebracht, müssen Sie sich nicht weiter um die Bezahlung Ihrer Krankenhausrechnung kümmern. Die Kostenübernahme wird für Sie beantragt, falls Sie die Kostenübernahmeerklärung nicht direkt mitbringen. Wichtig ist, dass der Nachweis über Ihre Krankenversicherung erbracht und der Name Ihrer Krankenkasse mitgeteilt wird.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Patienten ist allerdings ein Zuzahlungsbetrag zugunsten der Krankenkasse als Eigenbeteiligung an das Krankenhaus zu entrichten, welche von Ihnen am Ende Ihres stationären Aufenthaltes in der Patientenaufnahme eingezahlt wird. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Kalendertag für längstens 28 Kalendertage im Jahr.

Als Patientenverfügung bezeichnet man die bewusste schriftliche Willensäußerung von Patienten, wie sie in einer Situation behandelt werden möchten, in der sie sich nicht mehr selber äußern können. Hier können Sie ihren Willen äußern, ob und in welchem Umfang bei ihnen medizinische Maßnahmen eingesetzt oder unterlassen werden sollen. Patientenverfügungen bedürfen keiner besonderen Form, müssen aber schriftlich abgefasst sein. Sollten Sie eine Patientenverfügung besitzen, informieren Sie bitte Ihren Stationsarzt bzw. das Pflegepersonal und legen diese Verfügung vor.

Als Patient in unserem Krankenhaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in Ihrem Zimmer Ihre Angehörigen und Bekannten anzurufen oder selbst angerufen zu werden. Dazu nutzen Sie das Patiententelefon, das jeder Patient für die Dauer seines Krankenhaus-Aufenthaltes kostenfrei nutzen kann. Für das Patiententelefon benötigen Sie keine separate Telefonkarte. Sie können über die auf dem Patiententelefon aufgedruckte Nummer angerufen werden. Jeder Patient kann von seinem Patiententelefon aus kostenfrei ins dt. Festnetz telefonieren. Mobilfunk ist über das Patiententelefon nicht erreichbar.

In unserem Krankenhaus können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer. Die Kosten für diese Leistungen werden gesondert berechnet und werden von Ihnen selbst getragen oder von Ihrem Vertragspartner übernommen. Folgende Wahlleistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

Chefarztbehandlung

Die Liquidation erfolgt nach der GOÄ/ GOZ in der jeweils gültigen Fassung.

Zimmerwahl

Unterbringung in einem 1-Bettzimmer

Separate Sanitärzone mit Dusche und WC: 60,46 Euro*

(* Preis pro Berechnungstag Stand März 2009)

Reservierung bzw. Freihalten des gebuchten 1-Bettzimmers: Für den Fall, dass das Zimmer vorübergehend nicht genutzt werden kann (z. B. bei Aufenthalt im Kreißsaal oder auf der Intensivstation) für max. vier Tage. Während der Zeit der Reservierung/ des Freihaltens, in der das Zimmer nicht anderweitig belegt wird, berechnet das Krankenhaus einen um 25 Prozent geminderten Zimmerpreis, mindestens jedoch 15,00 Euro.

Unterbringung in einem 2-Bettzimmer

ohne Komfortmerkmale; für alle Stationen: 21,85 Euro*

(* Preis pro Berechnungstag Stand März 2009)

Wahlleistungen für Begleitpersonen

  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Familienzimmer: 40,00 Euro*
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson auf eigenen Wunsch: 40,00 Euro*
  • Unterbringung und Verpflegung einer Elternbegleitperson (Sondervertrag; Informationen in der Patientenaufnahme): 17,50 Euro*
  • Unterbringung einer Begleitperson ohne Verpflegung (Sondervertrag; Informationen in der Patientenaufnahme): 10,00 Euro*

(*Entgelt je Berechnungstag Stand März 2009)

Weitere Informationen zu den Wahlleistungen erhalten Sie in der Patientenaufnahme des Evangelischen Krankenhauses Paul Gerhardt Stift, Haus 2/ Neubau, Ebene 0.

Kontakt

Evangelisches Krankenhaus Paul Gerhardt Stift

Paul-Gerhardt-Straße 42-45

06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491 500 (Zentrale)

Fax: 03491 50-2100

Info

Weitere Informationen für Sie zum Download:

Kontaktmöglichkeiten

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