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Professionelle und vertrauenswürdige Beratung

Die Ethikberatung unterstützt Ratsuchende in einer Konfliktsituation. In einem gemeinsamen Gespräch, mit allen an der Behandlung beteiligten Personen verschiedener Fachdisziplinen, wird die Situation in ihrer Komplexität beleuchtet. Die Einschätzung und Bewertung aller zu bedenkenden Aspekte hat die bestmögliche Behandlung für unsere Patient*innen zum Ziel. Denn nicht jede medizinisch mögliche Behandlungen ist für alle Patient*innen im gleichen Umfang sinnvoll.

Beratung in ethisch schwierigen Situationen

Eine ethisch besonders schwierige Situation ist gegeben, wenn beispielsweise der Wille der zu behandelnden Person – oft trotz vorhandener Patient*innenverfügung – nicht eindeutig festzustellen ist.

Im Evangelischen Krankenhaus Hubertus besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit das Ethikkomitee anzurufen, um eine ethische Fallbesprechung (Ethikberatung) durchzuführen.

Ethische Fallbesprechung

Ethikberatung trägt dazu bei, gemeinsam Lösungen zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen und verantwortet werden können.

Bei der Beurteilung eines ethischen Falls wird die konkrete pflegerische und medizinische Versorgungssituation in den Blick genommen. Alle am Fall beteiligten Professionen geben ihre Sicht auf den Fall wieder. Der mutmaßliche Wille des*der Patient*in wird auf diese Weise möglichst objektiv ermittelt.

Ein wesentlicher Aspekt ethischer Beratung ist, dass sie interdisziplinär ist. Dabei steht die Frage im Vordergrund: Was ist aus pflegerischer, ärztlicher, sozialer, seelsorglicher und juristischer Sicht das Beste für den*die Patient*in?

Ziel der Beratung ist immer ein Konsens aller Beteiligten. Ethikberatung ist ein Prozess - wenn nötig, finden auch mehrere Gespräche statt, um alle Aspekte zu beleuchten.

Ethikkomitee

Das Ethikkomitee setzt sich aus Mitarbeiter*innen möglichst vieler verschiedener Berufsgruppen und Arbeitsbereiche zusammen. Unabdingbar für die Arbeit des Ethikkomitees ist die Mitwirkung von Pflegenden, Ärzt*innen, Theolog*innen/Seelsorger*innen sowie des psychosozialen Netzwerks.

In Anlehnung an das „drei Säulen Modell“ der Ethikarbeit in der Johannesstift Diakonie hat das Ethikkomitee drei wesentliche Aufgabenbereiche:

Beratung

  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen: Das Ethikkomitee entwickelt zu häufig wiederkehrenden ethischen Fragestellungen (zum Beispiel Umgang mit Patient*innenverfügungen, künstlicher Ernährung) allgemeine Handlungsempfehlungen.
  • Retrospektive Fallgespräche
  • Ethikberatung

Bildung

  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu ethischen Themen: Unabhängig von den Fallbesprechungen in der Ethikberatung bieten die Ethikkomitees niederschwellige Schulungen und Gesprächsrunden an. Hier können Mitarbeitende allgemeine ethische Aspekte des Berufsalltags mit den Ethikberater*innen besprechen.

Öffentlichkeit

  • Informationen zu ethischen Themen, zum Beispiel „Tag der offenen Tür“, Flyer, Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen

Mitglieder

Die Mitglieder des Ethikkomitees im Evangelischen Krankenhaus Hubertus sind in der Moderation ethischer Fallbesprechungen geschult und haben an der Fortbildung Ethikberatung teilgenommen. Aktuelle Mitglieder des Ethikkomitees sind:

  • Dr. med. Irina Taurit, Mitarbeiterin Qualitätsmanagement
  • Pfarrer Wolfgang Weiß, Sprecher Ethikkomitee, Seelsorger
  • Dorothea Fuchs, Pflegeleiterin, Innere Medizin
  • Jonas Kessler, Pflegefachkraft
  • Dr. med. Dirk-Roelfs Meyer, Chefarzt der Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
  • Dr. med. Sandra Schäfer, Oberärztin der Klinik für Geriatrie

Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des*der Patient*in

Die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ist uns ein grundsätzliches Anliegen. Im Falle, dass der*die Patient*in seinen*ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann, werden Patient*innenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht berücksichtigt und es werden alle Mittel ausgeschöpft, den mutmaßlichen Willen des*r Patient*in zu ermitteln.

Folgende Dokumente sind dann wichtig, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln.

Vorsorge-Verfügungen

In einer Patient*innenverfügung legen Sie fest, was für Sie getan werden soll, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden und einwilligen können: Unter anderem, welche medizinischen Eingriffe und Maßnahmen von Ihnen ausdrücklich erwünscht sind? In welchem Fall medizinische Maßnahmen (wie beispielsweise Wiederbelebung oder künstliche Ernährung) unterlassen werden?

Eine Patient*innenverfügung ist für alle an Ihrer Behandlung Beteiligten – Ärzt*innen, Pflegende, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen oder Gerichte – verbindlich, wenn Ihr Wille in der konkreten Behandlungssituation klar erkennbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie möglichst konkret formulieren. Die Patient*innenverfügung bietet auch die Möglichkeit, Ihre Wertvorstellungen, Ängste und Ihre Haltung zum Leben und Sterben schriftlich festzuhalten. Diese Aspekte Ihrer Persönlichkeit können dem Behandlungsteam wichtige Hinweise auf Ihren Willen liefern. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie wichtige Hinweise und konkrete Formulierungshilfen für eine Patient*innenverfügung.

Die Patient*innenverfügung sollte schriftlich verfasst und eigenhändig von Ihnen unterschrieben werden. Sie können Sie zusätzlich notariell beglaubigen lassen – für ihre Wirksamkeit ist dies jedoch nicht notwendig.

Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Falle, dass Sie Einwilligungs-, beziehungsweise Entscheidungsunfähig sind, in Ihrem Sinne entscheiden und handeln darf. Die Vollmacht kann neben Festlegungen zu medizinischen Entscheidungen auch Belange der Verwaltung Ihres Vermögens oder die Vertretung in rechtlichen Belangen beinhalten. Ehepartner*innen oder eigene Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt, Sie zu vertreten. Auch nächste Angehörige müssen explizit durch Sie bevollmächtigt werden.

Wählen Sie eine Person aus Ihrem Umfeld aus, zu der Sie absolutes Vertrauen haben. Am besten besprechen Sie vorab mit dem*derjenigen, ob er oder sie bereit ist, Sie zu vertreten. Sprechen Sie über Ihre Wünsche und Vorstellungen. Der*die Bevollmächtigte sollte im Ernstfall gut zu erreichen sein und beispielsweise nicht weit entfernt von Ihrem eigenen Wohnort zu Hause sein.

Haben Sie keine*n gesetzliche*n Vertreter*in benannt, leitet das zuständige Gericht ein Verfahren ein, um eine*n gesetzliche*n Betreuer*in zu bestimmen.

Liegt keine Patient*innenverfügung oder Vorsorgevollmacht vor zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Willen nicht selbst äußern können, muss eine Betreuungsverfügung in die Wege geleitet werden. Das Betreuungsgericht bestimmt dann eine*n rechtliche*n Betreuer*in, beziehungsweise kann auch eine*n Angehörige*n einsetzen. Im gegebenen rechtlichen Rahmen ist es die Aufgabe des*der Betreuer*in, Ihren mutmaßlichen Willen zu vertreten.

Kontaktperson
Kontaktperson

Ansprechpartner*innen

Porträt Dr. Irina Taurit
Dr. med. Irina Taurit
Bereichsleitung
Bereichsleitung

Dr. med. Irina Taurit

030 81008-234030 81008-234irina.taurit@jsd.de
Portrait Wolfgang Weiß
Wolfgang Weiß
Pfarrer
Pfarrer

Wolfgang Weiß

Erreichbar von Montag bis Freitag nach Vereinbarung.

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030 81008-275030 81008-275wolfgang.weiss@jsd.de

Kontakt

Außenansicht des Evangelischen Krankenhauses Hubertus

Adresse

Evangelisches Krankenhaus Hubertus | Ethikberatung
Spanische Allee 10-14
14129 Berlin

Telefon

Fax

030 81008-333

Anfahrt

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