Patientinneninformation Brustvergrößerung
Die häufigste medizinische Indikation für eine Brustvergrößerung mit Silikongelimplantaten ist die sog. Mikromastie. Darunter versteht man eine im Verhältnis zur Größe und zum Gewicht der Patientin zu kleine Brust durch eine Unterentwicklung des Brustdrüsenkörpers. Aber auch eine Mammainvolution (Brustdrüsenrückbildung) nach Schwangerschaft oder Gewichtsverlust kann bei den betroffenen Frauen zu einem Leidensdruck führen.
Leider gelingt es in beiden Fällen in den letzten Jahren immer seltener, für diese Operationen eine Kostenübernahme der Krankenkassen zu erlangen. Anders ist es bei angeborenen und erworbenen Fehlbildungen der Brust wie der tubulären Brustdeformität, extremen Asymmetrien oder dem Poland-Syndrom. Häufig werden hier kombinierte Verfahren aus dem Einsatz von Silikonimplantaten und Korrekturen der Brustdrüse erforderlich, die eine Narbe am Brustwarzenrand oder auch wie bei den Bruststraffungen erforderlich machen. Für Korrekturen dieser Erkrankungen der Brust erfolgt i.d.R. eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
Für eine reine Brustvergrößerung benötigt man je Seite einen 4 bis 5 cm langen Schnitt, welcher in der Unterbrustfalte, am Brustwarzenrand oder versteckt in der Achselhöhle liegen kann. Die Schnittlänge variiert in Abhängigkeit von der Elastizität der Haut und der Implantatgröße. Die modernen Silikonimplantate können vor oder hinter dem Brustmuskel platziert werden (Abb.), wobei in unserer Abteilung die Lage hinter dem Muskel bevorzugt wird. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu diesem Thema in einem individuellen Gespräch zur Verfügung.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, Fettgewebe an einer Stelle (z.B. am Bauch oder Oberschenkel) abzusaugen und damit die Brust aufzubauen. Bei dieser Methode werden immer Stammzellen aus dem Bindegewebe mit verpflanzt. Bisher fehlen zu diesem Verfahren noch Langzeitergebnisse.
Chefarzt
Prof. Dr. med. Markus Küntscher
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Evangelische Elisabeth Klinik
Rekonstruktives Brustzentrum
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