U bis Z Serviceinformationen
Wissenswertes von U bis Z
Ü wie Übersetzungen
Siehe auch D wie Dolmetscher
Ü wie Übernachtungsmöglichkeiten
Wer einen Patienten am Evangelischen Krankenhaus Hubertus in Berlin besuchen möchte, kann eines der 10 Besucher-Appartements buchen. Sie bieten Komfort zum Wohlfühlen, befinden sich in ruhiger, verkehrsgünstiger Lage direkt neben dem Ev. Krankenhaus Hubertus.
Reservierungsanfragen beantworten die Mitarbeiter gern telefonisch unter (030) 81008-840. Buchungsanfragen können auch online über: www.ekh-berlin.de in der Rubrik: Service & Informationen / Zu Gast im Hubertus an den Betreiber gerichtet werden.
V wie Veranstaltungen
In unseren Einrichtungen finden Veranstaltungen für ganz vielfältige Interessen statt: Das können Vorträge sein zu allgemeinbildenden Themen und Infoabende zu medizinischen Themen, Sportabende, Selbsthilfegruppen oder Gottesdienste, ebenso kulturelle Veranstaltungen, wie Lesungen, Kleinkunstauftritte oder Feste zu besonderen Anlässen. Informationen über das vielfältige Spektrum erhalten Sie in den Einrichtungen vor Ort.
V wie Verpflegung
Verpflegung ist selbstverständlich Bestandteil der Behandlung und wird nach ärztlichen Erfordernissen und ernährungswissenschaftlichen Grundsätzen sorgfältig ausgewählt und zubereitet. Die Speisenangebote sind vielfältig, abwechslungsreich, schmackhaft und reichhaltig. Gerne stehen auch Ernährungsexperten beratend zur Seite.
V wie Vorsorgevollmacht
Ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung für den Fall, dass ein Mensch nicht mehr entscheiden kann, ist die Vorsorgevollmacht. Hierin legt der Patient im voraus fest, wie im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit seine medizinische Versorgung aussehen soll und wer seine Wünsche durchsetzen soll.
Eine Vorsorgevollmacht ist schriftlich niederzulegen und bedarf keiner besonderen Form. Vorsorgevollmachten können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Ausführliche Informationsmaterialien erhalten Sie auch über das Bundesministerium für Justiz.
W wie Wahlleistungen
Wenn Sie eine Chefarztbehandlung wünschen oder ein Einzelbettzimmer, dann sind das Wahlleistungen, die Sie bei der Aufnahme ansprechen sollten. Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert berechnet (§ 17 KHEntgG).
Z wie Zustimmung
Ist der Patient nicht in der Lage, über seine Behandlung zu entscheiden, gilt sein „mutmaßlicher Wille". In Notsituationen (z. B. nach einem Unfall) wird in aller Regel der Wunsch nach umfassender medizinischer Versorgung angenommen, ansonsten versucht man, die weitere Behandlung mit den Angehörigen oder Betreuer abzustimmen, um den mutmaßlichen Willen in Erfahrung zu bringen. Der Patient kann auch in einer schriftlichen Patientenverfügung Richtlinien für seine weitere Behandlung vorgeben. (Siehe Patientenverfügung)
In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch gegen den Willen des Patienten erfolgen, wenn psychisch Kranke eine Gefahr für sich oder andere darstellen und eine Behandlung außerhalb eines Krankenhauses nicht möglich ist. Diese Zwangsbehandlung ist in Deutschland in Ländergesetzen (PsychKG) besonders geregelt.


