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Verhinderungspflege

Zu Gast im Pflegewohnhaus

In unserer Pflegeeinrichtung halten wir ein wunderschönes Einzelzimmer mit Telefon und TV für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bereit.

Wir versorgen Pflegebedürftige in allen Pflegestufen im Rahmen der Verhinderungspflege.

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf bis zu 4 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr, wenn seit mindestens 6 Monaten eine von der Pflegekasse genehmigte Pflegestufe vorliegt.

Der Antrag auf Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Für den Aufenthalt stellt diese bis zu 1510 € pro Kalenderjahr  zur Verfügung.

Eingangsbereich mit Segensspruch aus Psalm 23

      Gern beraten wir Sie über dieses Angebot.

       Ihre Ansprechpartnerin:

       Anemone Falkenroth                               

       Sozialdienst

       Tel: 030-3702 29602

       mail: a.falkenroth@pflegewohnhaus.com